Firmware Update V1.11.1.68 Inverto Volksbox - erstellt am:26. März 2011

Inverto Volksbox bietet ein seit heute ein neues Firmware Update mit der Version V1.11.1.68 an. Dieses soll man direkt über die Inverto Volksbox machen. Leider funtkioniert dieses Update nicht und nach einiger Suche per USB, HTTP, und SAT wird das Update mit einer Error-Meldung quittiert.

Der Versuch die Firmware über die Herstellerseite zu beziehen und das Update per Hand, also per USB zu machen, schlägt leider auch fehl, da die Firmware nicht zum download angeboten wird.
Wollen wir hoffen das Inverto hier der Box noch alle Ehre macht und die Firmware dem Volk auch zum download anbietet.

download der letzten bekannten Firmware Inverto_IDL6650n_V1_8_1_52

Interessant ist sicher auch: Die Volksbox hat mit dieser Firmware Version keinen Browser zum surfen. Es wurde berichtet das irgend wo steht “Um im Web zu surfen solle man Browser auswählen”. Allerdings mit der Vorgängerversion auch nicht.

Homepage für Existenzgründer - erstellt am:6. März 2011

Existenzgründer aufgepasst! Jetzt neu bei B2B-Web.de die Homepage für Existenzgründer zu extrem niedrigen Konditionen. Wenn Sie einen Gewerbenachweis vorlegen, dass Sie sich erst in diesem Jahr selbstständig gemacht haben, dann können Sie das B2B-Web.de Startpaket für Existenzgründer bekommen.
Homepage für Existenzgründer

Der Abmahn-Wahnsinn geht weiter! - erstellt am:2. Januar 2011

Vor kurzem fragte ich: “Ist man als Affiliates Betreiber abmahnbar?”

Nun ja, abmahnbar ist man in Deutschland offenbar immer, denn selbst wenn man nicht abmahnbar ist, werden viele trotzdem abgemahnt und müssen sich langfristig mit Abzockern herumschlagen, was natürlich auch Geld kostet.

So geschehen in Köln, nennen wir ihn einmal GH, wo GH als Publisher der Firma Affili.net auf seiner Domain Produkte beworben hat, die er aus einer Datenbank -von Affili.net, die sie wiederum von ihren Advertiser(der Verkäufer) haben- anzeigte.
In dieser Datenbank ist ein Wort vorgekommen, welches Markenrechtlich geschützt ist.

Warum man dieses Wort überhaupt schützen lassen kann, steht auf einem anderen Blatt, denn es handelt sich dabei um den Namen einer weit verbreiteten und jedem geläufigen Blume. Wer hätte gedacht das man sich z.B. den Name “Tulpe” oder “Osterglocke” schütze lassen kann und dann noch einen persönlichen Feldzug starten kann um andere abzumahnen.

Herr GH hat also eine Datenbank von Affili.net bekommen, hat diese ins Web gestellt, also auf einer Webseite veröffentlicht und ist wegen Wort-Markenschutzverletzung abgemahnt worden. Wer glaubt das dies ein Witz ist, weit gefehlt, es ist die Wahrheit!
Mittlerweile ist es so weit, daß Herr GH eine Einstweilige Verfügung bekommen hat, in der er aufgefordert wird, das Wort nicht mehr zu benutzen, obwohl er dies dem Abmahner bzw. dem Vertreter -einer bekannten Anwaltskanzlei aus Köln- versicherte, dass er dieses Wort gelöscht hat. Soweit so gut, wenn es sich um eine Wortmarkenverletzung handelt, ist dies sicherlich alles legitim.

Allerdings ist es nun mal so, dass GH diese Produkte nicht selbst verkauft, sondern lediglich anderen Usern empfiehlt. Außerdem betreibt GH so wie auch viele tausende andere Puplisher der Firma Affili.net, Tradedoubler, Zanox und wie sie alle heißen, viele hunderttausende und millionen von Webseiten, auf denen die Produkte aus der Datenbank der gesagten Affiliates ausgelesen werden.

Man könnte es auch so formulieren: Wenn Sie die Datenbanken, bzw die Produkte von Affiliate Marketing Firmen benutzen, gehen Sie das Risiko ein, abgemahnt zu werden.
Es findet sich bisher auch keinerlei Rechtsprechung zu so einem Fall, bzw. ist mir keiner bekannt.
Man sollte meinen es ist in Interesse der Affiliate Marketing Firmen solch einem treiben ein Ende zu setzten und GH in seinem Fall zu helfen, in dem Sie ihren Anwalt entfesselt der sich vor GH stellt. Denn sollte die Einstweilige Verfügung wirksam bleiben und die sagenhaft hohen Anwaltskosten auf GH zurück fallen, sollte diese das Aus für die Affiliate Marketing Firmen sein.

Interessant bei dem Fall ist ins besondere, dass bei der Einstweilige Verfügung der Streitwert erst einmal halbiert wurde! Was schon einmal recht interessant ist. Wollte man da vielleicht die Anwaltskosten in die Höhe treiben? Bezeichnend ist dabei auch, dass diese Kanzlei aus Köln, die Kosten für 2 Anwälte berechnet. Zum einen ein Anwalt für Markenrecht und ein Anwalt für, nun ja, irgend etwas anders, was mit der Sache wohl nichts mehr tun hat. Da kommt man doch zwangsläufig wieder zu der Frage: Wollte man da vielleicht die Anwaltskosten in die Höhe treiben? Wieso müssen 2x die identischen Anwaltsgebühren berechnet werden, wenn offenbar nur einer der Anwälte -der Fach-Anwalt- kompetent genug ist, diesen Fall zu bearbeiten? Was hat der „normale“ Anwalt denn getan um die gleich Summe zu verlangen wie der Fach-Anwalt?

Wir beobachten dieses Fall weiter und sind gespannt, ob Affili.net mit ins Boot einsteigt oder ob sie GH alleine stehen lassen. Meiner Meinung nach, muss Affili.net sich hier schützend vor GH stellen, denn sollte GH verlieren, können alle Affiliate Marketing Firmen ihre Tore schließen.

All-Inkl.com offline - erstellt am:7. Dezember 2010

Seit geraumer Zeit ist die Domain der Firma all-inkl.com nicht erreichbar.
Ob dies ein Angriff vom Hackern war wurde bisher nicht bestätigt. Scheint jedoch möglich da diie Hauptdomain seit ca. 1 Stunde nicht erreichbar ist.

Sind Affiliates Betreiber abmahnbar? - erstellt am:17. November 2010

Da Abmahnungen immer mehr zum Volkssport mutieren und etliche Anwaltsbüros auf diese Art Geld verdienen wollen -was nebenbei gesagt illegal ist- stellte ich mir die Frage, kann man überhaupt jemanden Abmahnen, der z.B. Produkte von einem 3. Anbieter auf seiner Webseite bewirbt.
Kurz erklärt: Ich bekommen eine Datenbank (DB) z.B. von Affili.net, Zanox oder wie sie alle heißen. Dann nehme ich die DB daher und lasse dies Produkte aus der DB auf meiner Seite anzeigen. Wenn nun jemand über die Suchergebnisse der Suchmaschinen (Sumas) auf diese Seite kommt und das angebotenen Produkt gut findet, kann er auf einen Links klicken -z.B. zum Anbieter- und kommt dann in den entsprechenden Shop um das Produkt zu kaufen. Ich selbst empfehle so gesehen dieses Produkt lediglich, bzw. bewerbe es.
Auf den Inhalt der DB habe ich freilich keinen Einfluss, da manchen DB mehrere 100.000 Artikel beinhalten kann. Man kann sicherlich nicht verlangen, dass man jedes Produkt in dieser DB selbst auf Markenschutzverletzungen hin prüft.

Ich selbst trete also als so einen Art Vermittler auf, man kann es vielleicht auch als Suma vergleichen. Ist man in diesem Fall wegen z.B. „Wortmarken“abmahnbar? Müssten dann nicht auch die Sumas abmahnbar sein, da diese ja ebenfalls diese Wortmarken im Index zeigen und auf die Seite der Betreiber weiter leitet.

Neuer Service bei B2BWeb – Content Erstellung - erstellt am:16. Oktober 2010

Der neue Service von B2BWeb hat es in sich! Für alle die wenig oder keine Zeit haben eigene Artikel bzw. Berichte über diverse Themen zu schreiben, bietet B2BWeb nun den Service der Content Erstellung an.

B2BWeb recherchiert dabei das gewünschte Theme, arbeitet einen gut lesbaren Artikel herraus und stellt diesen, wenn Sie wollen, auch online. Am Ende brauchen Sie B2BWeb nur das Thema vor zu geben und wie viele Berichte Sie haben wollen.

Einfacher kann man seine Webseite nicht mehr aufbauen um mehr Kunden zu gewinnen und so am Ende mehr Umsatz zu generieren!

Content Erstellung

Treiber Canon i-sensys LBP5000 treiber 64Bit Windows 7 - erstellt am:5. September 2010

Nach langem gezerre hat es Canon nun geschafft und hat für den Canon i-Sensys LBP5000 einen 64Bit Treiber für Windows 7 gebastelt.

Allerdings nur in Englisch was aber in anbetracht der Sache noch akzeptabel erscheint. Hier der Treiber zum downloaden
Wir sagen dazu nur “Zeit wirds”

Vertriebsleiter Deutschland gesucht - erstellt am:28. Juni 2010

Nachwuchs Führungskraft

Für den Aufbau eines Vertriebsnetzwerkes in Deutschland suchen wir eine Führungskraft. Sie haben bereits nachweisbare Erfahrungen und Erfolge im Vertrieb und bei der Führung von Mitarbeitern sammeln können? Dann sind Sie hier richtig, denn wir suchen genau Sie!

Ihr Profil

•Überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft
•Unternehmerisches Denken und Handeln
•Spaß im Außendienst
•Affinität zum Internet, was jedoch keine Voraussetzung ist
•Organisationstalent
•Führungsstärke und selbstbewusstes Auftreten
•Einen PKW mit gültigem! Führerschein (Bei Eignung selbstverständlich Firmenwagen)
•Alles, was man sonst noch braucht, um ein erfolgreiches Vertriebsnetzwerk aufzubauen und zu leiten!

Wenn Sie sich der Sache gewachsen fühlen, dann haben Sie hier die einmalige Möglichkeit in kurzer Zeit eine Führungsposition zu erarbeiten. Als Vertriebsleiter Deutschland leiten Sie den gesamten Vertrieb im Bundesgebiet. Bei Eignung erhalten Sie eine Umsatzbeteiligung am gesamten Vertriebsumsatz.

Bewerbung mit allen wichtigen Unterlagen bitte vorerst nur per Mail oder Post. Wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf.

Neuer Eikapo Shop Online - erstellt am:19. Juni 2010

Es ist so weit und auch der neu Modellbau Shop von Eikapo online handel ist am Start. Ein neues Design sorgt für firschen Wind!

Wie erstelle ich eine eigene Website - erstellt am:10. Juni 2010

Wollen Sie eine eigene Webseite erstellen sind einige Punkte zu beachten bevor Sie damit anfangen.
Machen Sie sich klar wen Sie mit Ihrer Webseite erreichen wollen. Sind Sie eine Firma und wollen Ihren Kunden eine Plattform bieten um mit Ihnen zu kommunizieren oder wollen Sie eine private Homepage erstellen. Sind Sie ein Unternehmen sollten Sie eine Webagentur beauftragen da sehr viele gesetzliche Vorlagen erfüllt werden müssen. Sollten Sie diese nicht erfüllen, ist der Imageschaden nicht mehr weit und die nächste Abmahnung von einen findigem Anwalt lässt sicherlich auch nicht lange auf sich warten. Meist wird auf diese Art die Firmenpräsenz teuer als wenn Sie gleich eine Webagentur beauftragt hätten.

Privatpersonen sollten sich überlegen in welche Style-Richtung die Homepage gehen soll. New-Style, Klassisch oder eher FUN oder oder oder. Wenn Sie dann das Design mit einem Grafikprogramm wie Photoshop, Gimp oder Corel entworfen haben, müssen Sie dieses Design ins HTML implementieren. Am einfachsten ist dies mit einem Tool wie Dreamwaver, Expression Web oder oder oder. Es gibt zu viele um alle aufzuzählen.

Bevor Sie damit anfangen, sollten Sie sich eine Domain bestellen mit dazugehörigen Speicherplatz. Nun können Sie beginnen das Design ins HTML einzubinden und ggf. Ihren Daten ins HTML einzupflegen. Wenn Sie damit fertig sind, sollte die Domain auch schon freigeschaltet sein und Sie können die erstellten Daten per FTP oder direkt mit dem Web-Tool mit dem Sie die Seiten erstellt haben auf den Server laden.

Diese kurze Darstellung sollte eine kleinen Überblick über die grundlegenden Dinge geben.
Es sind selbstverständlich wesentlich mehr Dinge zu beachten. Zum Beispiel: Brauchen Sie Suchmaschinenoptimierung, Welchen Codierung soll die Webseite haben, wie bekomme ich die Webseiten in die Suchmaschinen und vieles mehr.



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