Da Abmahnungen immer mehr zum Volkssport mutieren und etliche Anwaltsbüros auf diese Art Geld verdienen wollen -was nebenbei gesagt illegal ist- stellte ich mir die Frage, kann man überhaupt jemanden Abmahnen, der z.B. Produkte von einem 3. Anbieter auf seiner Webseite bewirbt.
Kurz erklärt: Ich bekommen eine Datenbank (DB) z.B. von Affili.net, Zanox oder wie sie alle heißen. Dann nehme ich die DB daher und lasse dies Produkte aus der DB auf meiner Seite anzeigen. Wenn nun jemand über die Suchergebnisse der Suchmaschinen (Sumas) auf diese Seite kommt und das angebotenen Produkt gut findet, kann er auf einen Links klicken -z.B. zum Anbieter- und kommt dann in den entsprechenden Shop um das Produkt zu kaufen. Ich selbst empfehle so gesehen dieses Produkt lediglich, bzw. bewerbe es.
Auf den Inhalt der DB habe ich freilich keinen Einfluss, da manchen DB mehrere 100.000 Artikel beinhalten kann. Man kann sicherlich nicht verlangen, dass man jedes Produkt in dieser DB selbst auf Markenschutzverletzungen hin prüft.
Ich selbst trete also als so einen Art Vermittler auf, man kann es vielleicht auch als Suma vergleichen. Ist man in diesem Fall wegen z.B. „Wortmarken“abmahnbar? Müssten dann nicht auch die Sumas abmahnbar sein, da diese ja ebenfalls diese Wortmarken im Index zeigen und auf die Seite der Betreiber weiter leitet.